AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HFD – Health, Fitness & Defense GmbH

HFD – Health, Fitness & Defense GmbH wird nachfolgend HFD benannt.

1. Rechte des Mitgliedes:

Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, das Trainingsangebot laut geltendem Stundenplan, nach Weisung der Trainer zu nutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Pflichten des Mitgliedes:

Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche, durch ihn, grob fahrlässig verursachten Schäden. Das Mitglied achtet auf Sauberkeit von Körper und Ausrüstung. Es ist untersagt während der Schulung Schmuck zu tragen.

3. Gesundheit:

Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. HFD kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass HFD keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied muss während des Kampfsport-Trainings geeignete Schutzausrüstung tragen. Die Mindestausrüstung ist hierbei: Tiefschutz (Suspensorium), Zahnschutz, Boxhandschuhe. Unter Umständen ist die Schutzausrüstung noch zu erweitern.

4. Haftung:

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen HFD und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung von HFD für sämtliche Verletzungen ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von HFD, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.

5. Versicherungen:

HFD hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. HFD hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Vollkontakt Kampfsport/Selbstverteidigungsdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Teilnahme an einer CrossFit-Einheit sind Verletzungen ebenso nicht ausgeschlossen.

6. Führungszeugnis:

Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass Er/Sie keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im pol. Führungszeugnis (Bundeszentralregister) hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich HFD vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. HFD kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.

7. Öffnungszeiten:

HFD behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und –Zeiten sowie die Örtlichkeiten zu ändern. Wird es von HFD, aus Gründen die sie nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt), unmöglich Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage und eingeschränkte Ferientrainingspläne gehen zu Lasten des Mitgliedes. Trainingsausfälle oder Änderungen werden rechtzeitig per E-Mail angekündigt.

8. Vertragsdauer und Kündigung:

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf stillschweigend um die abgeschlossene Vertragsdauer. Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage ab dem postalischem Eingang der Kündigung per Briefpost an umseitige Firmenanschrift. Kündigungen sind in Schriftform an umseitige Firmenanschrift oder das mit der Studioverwaltung beauftragte Dienstleistungsunternehmen vorzulegen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann HFD den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, 100% der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadenersatz zu zahlen.

9. Veränderungen:

Das Mitglied verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Bank- und Anschriftenänderungen, Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bzgl. Gewaltdelikten.

10. Gesetz:

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor Allem §§32 ff. StGB – Notwehr/Nothilfe).

11. Mitgliedsbeitrag/Beitragszahlung:

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Begründete Beitragsanpassungen im zulässigen Rahmen behält sich HFD vor. Sollten die Beiträge angepasst werden, wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Beitragserhöhungen berechtigen zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten und spätestens zum fünften Werktag des Monats fällig. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung EUR 8,00 € Mahngebühr erhoben. Ist das Mitglied mit mindestens zwei Beitragszahlungen im Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag fällig. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen.

12. Weitere Vereinbarungen:

Im Falle eines Umzugs (Verlegung des Kursortes) unter 10 Kilometer herrscht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ab einer Verlegung von über 10 km Entfernung räumt HFD dem Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht ein. Schwere Erkrankungen und Verletzungen die zu einer Trainingspause führen (sofern sie mit ärztlichem Attest nachgewiesen sind) werden zum Vertragsende als ergänzende Laufzeit verlängert. Für die vollen Kalendermonate des attestierten Fernbleibens werden keine Beiträge erhoben. Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt das Mitglied nicht das Recht in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. HFD behält sich vor das Mitgliedermanagement inkl. der Zahlungsverkehrsabwicklung an ein Dienstleistungsunternehmen auszulagern. HFD besteht auf eigene Corporate Identity. Sichtwerbung (z.B T- Shirts, Aufkleber etc.) mit den Markenzeichen von HFD sind im Vorfeld mit den Inhabern von HFD abzusprechen! Von HFD gemachte Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen der Mitglieder während des Trainings dürfen von HFD für Werbezwecke verwendet werden. Die letztgenannte Vereinbarung kann das Mitglied jederzeit widerrufen.

13. Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Dachau.

14. Sonstige Vereinbarungen: